Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.), 11.10.2019

Rechtsextremer Terroranschlag an Jom Kippur / Gesellschaftliche Zusammenhänge benennen und Betroffenen beistehen

Die Ereignisse in Halle haben die Sorgen der jüdischen Communities in Deutschland bestätigt: Antisemitismus ist für Jüdinnen und Juden in Deutschland nicht nur eine alltagsprägende Erfahrung, sondern nach wie vor eine potentiell tödliche Bedrohung. Über fünfzig Personen mussten im Innern der Synagoge von Halle am höchsten jüdischen Feiertag stundenlang verharren, nachdem der rechtsextreme Täter versuchte, schwer bewaffnet zu ihnen vorzudringen. Der folgende mörderische Anschlag auf einen Dönerimbiss erfolgte nicht aus Zufall, sondern war rassistisch motiviert.

„Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt und rechter Terror sind alltägliche Realität in Deutschland. Die Forderungen nach Schutz der Betroffenen von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsterrorismus müssen endlich ernstgenommen werden. Es braucht mehr Solidarität und die konsequente Entwaffnung und Strafverfolgung bewaffneter Neonazi-Netzwerke, um eine weitere Eskalation zu verhindern.“ (Dr. Kai Stoltmann, Mitglied im Vorstand des VBRG)

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Mobile Opferberatung (Halle/ Magdeburg/ Salzwedel), 16.04.2019

Online-Beratung der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt gestartet // „Mit dem Angebot einer Online-Beratung können wir Betroffenen rechter Gewalt einen zusätzlichen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung ermöglichen“

Seit heute können Betroffene rechter und rassistischer Gewalt unter https://mobile-opferberatung.beranet.info unser neues Online-Beratungsangebot nutzen und mit uns in Deutsch und Englisch mailen oder live chatten. Der Vorteil: Ratsuchende können sich jederzeit und bei Gelegenheit – von zu Hause aus, unterwegs mit Handy, Pad oder Laptop ebenso wie im Internetcafé – ihre Fragen, Befürchtungen oder Ideen von der Seele schreiben.

Sie können davon ausgehen, dass sie eine zeitnahe Antwort erhalten oder schnell mit uns auch live dazu chatten können. Dabei können Hilfesuchende anonym bleiben und selbst entscheiden, ob und wie die Kommunikation weitergehen soll oder welche Art der Unterstützung benötigt und angefragt wird.

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Mobile Opferberatung (Halle/ Magdeburg/ Salzwedel), 02.04.2019

Mobile Opferberatung stellt Jahresbilanz 2018 vor: 154 politisch rechts motivierte Gewalttaten in Sachsen-Anhalt +++ Trotz Rückgang zu Vorjahren kein Grund zur Entwarnung

154 politisch rechts motivierte Gewalttaten mit mindestens 290 Betroffenen hat die Mobile Opferberatung für das Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt registriert.1 Auch wenn das im Vergleich zum Vor­jahr einen weiteren Rückgang um etwa 20 Prozent bedeutet, ist das Ausmaß rechter und rassistischer Gewalt in Sachsen-Anhalt für Betroffene und potenziell Betroffene weiterhin äußerst bedroh­lich: Noch immer wurden in 2018 mindestens aller zwei bis drei Tage Menschen angegriffen und zum Teil erheblich verletzt, weil sie im Weltbild der Täter*innen als nicht zugehörig, „anders“ oder weniger wert angesehen werden.2 Zudem ist von einer hohen Anzahl nicht angezeigter bzw. auch der Mobilen Opferberatung nicht bekannt gewordener politisch rechts motivierter Angriffe auszuge­hen.

Zwei Drittel der Angriffe rassistisch motiviert

Wie bereits in den beiden Vorjahren waren mehr als zwei Drittel der Angriffe (108) rassistisch motiviert. „Betroffene berichten von einer rassistischen Grundstimmung, die zunehmend offener geäu­ßert wird und der alltäglichen Angst, jederzeit beschimpft, bedroht oder körperlich attackiert zu werden“, ergänzt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

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Mobile Opferberatung (Halle/ Magdeburg/ Salzwedel), 02.04.2019

Erneuter Prozess nach rassistischem Angriff auf Geflüchtete in Naumburg // Verfahren wegen fehlerhafter Anklage sieben Monate ausgesetzt

Prozessbeginn: Donnerstag 28. März 2019, 10:00 Uhr am Amtsgericht Naumburg, Saal 1

Am Donnerstag, den 28.03.2019, beginnt um 10:00 Uhr am Amtsgericht Naumburg zum zweiten Mal der Prozess wegen eines mittlerweile fast zwei Jahre zurückliegenden rassistischen Angriffs auf zwei junge Geflüchtete aus Mali und Burkina Faso. Die Staatsanwaltschaft wirft einer zur Tatzeit 51-jährigen Frau und ihrem damals 28-jährigen Sohn gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Beide Betroffene treten in dem Prozess als Nebenkläger auf und lassen sich anwaltlich vertreten. Es sind insgesamt fünf Zeug*innen geladen. Ein Folgetermin ist für den 4. April 2019, ebenfalls 10.00 Uhr geplant.

Späte Nachtragsanklage der Staatsanwaltschaft

Der erste Prozess fand im August und September 2018 statt, wo an zwei Verhandlungstagen die beiden Betroffenen und weitere Zeug*innen befragt wurden. Obwohl die Staatsanwaltschaft Halle bereits im Vorfeld durch die Nebenklagevertreter*innen darauf hingewiesen wurde, dass in der Anklage ein Tatbestand fehlte, entschied diese erst nach zwei Prozesstagen eine Nachtragsklage zu erheben. Demnach sei die Angeklagte auch für das schnelle Zufahren mit dem Auto auf die Betroffenen und ihre damit eingetretene Gesundheitsgefährdung anzuklagen. Dadurch musste die Verhandlung ausgesetzt werden und beginnt nun nach sieben Monaten noch einmal von vorn. Für die beiden Betroffenen bedeutet das eine erneute Aussage vor Gericht und damit eine große psychische Belastung, die hätte vermieden werden können.

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