Rund um Proteste von Klimaschützer*innen gegen den Ausbau der A14 in und bei Seehausen (Altmark) im Landkreis Stendal kam es über einen Zeitraum von über 13 Monaten immer wieder zu rechten Attacken auf Aktivist*innen. Teil dessen war eine Serie von Anschlägen auf den Treffpunkt der Autobahngegner*innen im schließlich ausgebrannten Bahnhofsgebäude von Seehausen. Mit den massivsten Angriffen waren bis vor Kurzem örtliche Gerichte befasst.
Bewährungsstrafen für schwere Brandstiftung
Das Amtsgericht Stendal verurteilte am 8. November 2023 nach nur einem Verhandlungstag die 24-jährige Erzieherin und Feuerwehrfrau Jasmin N. aus Seehausen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung. In den frühen Morgenstunden des 5. Juni 2022 hatte N. im ehemaligen Bahnhofsgebäude ihres Wohnortes ein Feuer gelegt. Innenräume und Dachstuhl brannten vollständig aus, der Sachschaden belief sich auf etwa 50.000 Euro. Grund für die Tat: Klimaschützer*innen der nahen Waldbesetzung im Losser Forst hatten den Bahnhof zu dem Zeitpunkt mit Erlaubnis des Eigentümers als Treffpunkt und auch als Nachtunterkunft genutzt.
Weil er die 24-Jährige bei der Tat begleitet und mindestens psychisch unterstützt hat, verurteilte das Gericht außerdem den 23-jährigen Mittäter Tim K. aus Werben (Landkreis Stendal) zu 8 Monaten Gefängnisstrafe, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Dabei hatte ein Gerichtssprecher gegenüber dem MDR Sachsen-Anhalt noch am Vormittag erklärt, den beiden drohe bis zu 15 Jahre Haft. Dass das Urteil am unteren Rand des Strafrahmens blieb, ist nur mit dem Ausblenden des politisch rechten Tatmotivs erklärbar.
Dabei geht aus beim Prozess vorgelesenen Chatnachrichten hervor, dass es die Haupttäterin auf „die Zecken” im Bahnhofsgebäude abgesehen hatte. Es ist eine Bezeichnung, die bereits in Chats rund um einen bundesweit als „Ku-Klux-Klan-“ oder „Paintball-Attacke“ bekannt geworden Überfall auf Klimaschützer*innen im Mai 2021 zur Feindmarkierung verwendet worden war. Trotzdem fragten weder der Richter noch der Staatsanwalt während der Verhandlung nach einem politischen Motiv für die schwere Brandstiftung. Von seiner Seite habe es keine Rolle gespielt, „wer da wohnt”, darf sich der 23-Jährige in Reaktion auf weitere vorgelesene Nachrichten aus der Affäre ziehen. Er habe mitgemacht, um N. zu gefallen, sei in sie verliebt gewesen.
In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft seltsam beschönigend „Verärgerung über dort campierende Klimaaktivisten“ als Motiv für schwere Brandstiftung angenommen. Warum weder sie noch der Richter den Bogen zu einem politisch rechten Motiv nicht spannen wollten, bleibt unverständlich. Dabei hatte der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Strafzumessungsgründe explizit zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere sogenannte „sonstige menschenverachtende Ziele” der Täter*innen, die „Gesinnung, die aus der Tat spricht” und der dabei „aufgewendete Wille” bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind.
Betroffenenperspektiven blieben unberücksichtigt
Auch einen weiteren Aspekt, der ebenfalls auf ein politisch rechtes Tatmotiv hindeutet, wertete das Gericht nicht als strafschärfend: Wie aus den Einlassungen des 23-Jährigen hervorging, hatten er und die 24-Jährige sich nicht vergewissert, dass sich im obersten Geschoss des Bahnhofs zum Tatzeitpunkt keine Menschen aufhielten. Dabei wurde der Innenbereich vor Gericht nicht nur als wohnlich beschrieben. Auch Nachtlager habe man beim frühmorgendlichen Eindringen bemerkt, so ein weiterer Zeuge, der an dem Morgen vor Ort war.
Es ist ein erneutes Beispiel dafür, dass die Perspektive der durch die vielen Angriffe, Anschläge und Einschüchterungen betroffenen Nutzer*innen des Protesttreffs vor Gericht gänzlich abwesend war – nicht nur, weil sie nicht als Nebenkläger*innen und auch nicht als Zeug*innen vertreten waren, sondern auch, weil das Gericht hier vorrangig die Schädigung von Eigentumswerten in den Mittelpunkt stellte.
Mittäter K. entschuldigte sich in eigenen Worten zwar „für die Tat” und „bei seiner Familie”. Eine Entschuldigung bei den Nutzer*innen des Gebäudes aber, gegenüber denen auch in der örtlichen Bevölkerung und der Lokalpolitik eine extrem aggressive Stimmung geherrscht hatte, erfolgte nicht. Und auch Haupttäterin N. musste bloß eine unspezifische Entschuldigung durch ihre Anwältin verlesen lassen und ansonsten mit unbeteiligtem Blick von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, um vom Richter Aufrichtigkeit attestiert und sogar Mitgefühl für die auf sie wohl zukommenden Schadensersatzforderungen zu bekommen. In einigen Momenten erzeugte die Verhandlung daher den Eindruck, als seien die zwei Täter*innen die eigentlichen Geschädigten der Brandstiftung am bis heute nicht nutzbaren Seehausener Bahnhofsgebäude.
Auch Ku-Klux-Klan-Attacke nicht als politisch rechts motiviert bewertet
Knapp drei Monate davor, am 18. August 2023, hatte das Landgericht Stendal drei Männer wegen der sogenannten Ku-Klux-Klan-Attacke verurteilt. Einer von ihnen, Martin K., soll am 19. Juni 2021 vom Bahnsteig aus mit einer Paintball-Waffe auf fünf teilweise minderjährige Personen, darunter ein Kind gefeuert haben, die sich vor dem Bahnhofsgebäude aufgehalten hatten. Dabei waren sowohl Paintball- als auch Gummigeschosse verwendet worden. Der Angreifer hatte bei der Tat eine weiße Robe und Spitzhaube des rassistischen und für seine brutalen Morde berüchtigten Ku-Klux-Klans aus den Vereinigten Staaten getragen.
K. erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der 36-jährige Mittäter Thomas W., der die Tat gefilmt und dabei höhnisch kommentiert haben soll, erhielt acht Monate Haft, die er aufgrund seines langen Vorstrafenregisters auch antreten musste. Der Film war später im Internet verbreitet worden. Der 33-Jährige Patrick C., der nach Auffassung des Gerichts auf die beiden Mittäter in einem Fluchtfahrzeug gewartet hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt.
Zwei der fünf Betroffenen, darunter ein Minderjähriger, waren beim Beschuss getroffen worden und hatten Hämatome davongetragen. Einige hatten einen Schock erlitten, weil sie die Tatwaffe zu Beginn für ein echtes automatisches Gewehr halten und von einer tödlichen Gefahr für sich ausgehen mussten. Wie heftig der Angriff war, brachte einer der Betroffenen als Zeuge vor Gericht zum Ausdruck: „Ich dachte, ich sterbe.” Und: „Ich hatte große Angst.”
Austausch über gezielte Angriffe auf „Zecken“
Nachweisen konnten die Ermittlungsbehörden die Tat letztlich nur, weil in einem anderen Ermittlungsverfahren ein Handy beschlagnahmt und Chats mit den Angeklagten bekannt geworden waren. In den Unterhaltungen mit einem gesondert verfolgten Markus W. [Name geändert] wurden die Aktivist*innen etwa als „scheiß Zecken“ bezeichnet, die man aus dem Bahnhof vertreiben, mit Baseballschlägern oder Bomben attackieren, mit PKW überfahren oder gar im Wald exekutieren müsse. So heißt es in einer Sprachnachricht des Fluchtautofahrers C. an W. in Bezug auf von Klimaaktivist*innen angebotene Fahrdienste für andere Aktivist*innen: „Es gibt einen neuen Plan… Auf jeden Fall hat [Spitzname von K.] mich gerade auf die Idee gebracht… Da steht ja auch drinne, ne, wenn Aktivisten dahin kommen wollen, denn sollen’se Bescheid sagen, ‘Wir kommen am Bahnhof Seehausen an und dann werden wir abgeholt.’ Naja, dann sind wir doch so’ne Zeckenaktivisten, dann sagen wir Bescheid, dann und dann kommen wir an, denn komm’se, wollen uns abholen, dann schachten wir die durch, Alter, und fahren die ihre Dreckskarre in’ Wald und mähen die alle weg. Tja, das ist ein geiler Plan, oder?” Unter „Schachten” wird etwa im Baugewerbe das präzise Ausheben von Löchern verstanden. W., der in den Chats als Wortführer aufgetreten war, machte vor Gericht schließlich mit Verweis auf eine drohende Gefahr der Strafverfolgung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
In einer anderen im Prozess abgespielten Sprachnachricht geht es um die Beschaffung einer Paintballwaffe, mit der sich Stahlkugeln abfeuern ließen. In dieser Nachricht sorgt eine Warnung des Herstellers auf dessen Webseite für Belustigung, die offenbar ironisch mit folgenden Worten zusammengefasst wird: „[Du] Solltest nicht aus nächster Nähe auf den Kopf zielen”. In seinem Plädoyer stellte Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer klar, dass auch Gummigeschosse ohne Stahlkern, wie sie bei der Tat verwandt worden waren, mitnichten harmlos seien. So würden diese beispielsweise bei Polizeieinsätzen in den USA immer wieder zu Todesopfern führen und seien bei den Behörden in Deutschland aus gutem Grunde verboten.
Außerdem wies der Nebenklagevertreter mehrfach auf die beabsichtigte Propagandawirkung oder die extrem rechte Gesinnung der Angeklagten hin, die Grundlage der Tat gewesen sei, etwa dokumentiert in einem älteren Post des Schützen auf Facebook. Dort hatte dieser ein Bild von Adolf Hitler im Kreis von Generälen veröffentlicht. Das Bild trug die Aufschrift: „Wir beginnen mit Stendal”, der örtlichen Kreisstadt und Namensgeberin des Landkreises, zu dem Seehausen gehört. Doch trotz der eindeutigen Symbolik durch die gewählte Kostümierung, des geplanten und menschenverachtenden Vorgehens und des organisierten extrem rechten Hintergrunds der Angeklagten blendete das Gericht die politisch rechte Tatmotivation bei der Strafzumessung auch hier schlicht aus. Alle drei Angeklagten haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Rohrbombenanschlag bleibt vollständig unaufgeklärt
Es ist nicht der einzige Aspekt der Tatserie, der nicht gerichtsfest wird: Bereits ein Jahr zuvor, am 21. Mai 2021, waren kurz vor Mitternacht mehrere Täter gewaltsam in das Bahnhofsgebäude in Seehausen eingedrungen, hatten die Einrichtung verwüstet und eine Rohrbombe gezündet. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich drei Aktivist*innen in dem Gebäude aufgehalten, die nur deshalb unverletzt blieben, weil sie sich in den ersten Stock flüchten konnten. Nur wenige Stunden vor dem Sprengstoffanschlag hatte die AfD während einer Kundgebung direkt vor dem Bahnhof aggressiv gegen die Umweltaktivist*innen gehetzt, darunter auch deren heutiger Co-Fraktionsvorsitzender im Magdeburger Landtag, Ulrich Siegmund. Erst im Januar 2024 war durch die CORRECTIV-Recherche zum „Geheimplan gegen Deutschland“ bekannt geworden, dass auch Siegmund bei dem extrem rechten Treffen im brandenburgischen Potsdam war und dort propagiert habe, „ausländische Restaurants“ unter Druck setzen und es in Sachsen-Anhalt „für dieses Klientel möglichst unattraktiv“ machen zu wollen. Den Teilnehmenden der Gegenproteste in Seehausen, darunter zahlreiche Klimaaktivist*innen, hatte er damals u.a. zugerufen: „Verzieht euch in eure Multi-Kulti-Großstädte, in eure rechtsfreien Räume!”. Im Anschluss hatten mehrere Neonazi-Gruppen gezielt zahlreiche Gegendemonstrant*innen gejagt und attackiert.
Zwar wurde die Tat von der Staatsanwaltschaft Stendal als Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zur Anklage gebracht. Doch im November 2023 entschied ein Schöffengericht am Amtsgerichts Stendal, die Anklage nicht zur Verhandlung zuzulassen. Dabei ist aus dem Ku-Klux-Klan-Prozess durch die Aussage eines Polizisten bekannt, dass DNA-Spuren des filmenden Angeklagten an Überresten der Sprengvorrichtung gefunden worden waren. Beim Paintball-Schützen war zudem eine Bombenwerkstatt entdeckt worden, wie ein weiterer Polizist ebenfalls vor Gericht erläutert hatte.
Auch vor diesem Hintergrund ist ein solcher, äußerst selten vorkommender Nichteröffnungsbeschluss gerade auch angesichts der Bedeutung dieses Verfahrens für Betroffene und potenziell Betroffene der Angriffsserie unverständlich. So ist es bei Vorliegen einer Anklage viel eher üblich, im Zweifel Nachermittlungen anzumahnen oder aber die Anklage, deren Grundlage ein sogenannter hinreichender Tatverdacht ist, zur Hauptverhandlung zuzulassen.
Schon in seinem Plädoyer im Ku-Klux-Klan-Prozess hatte Nebenklagevertreter Scharmer zudem die Aufteilung der Taten in mehrere getrennte Strafsachen kritisiert. Dadurch sei die politische Motivation der Angeklagten aus dem strukturellen Zusammenhang gerissen worden. Dazu gehört die aufgeheizte und feindliche Stimmung in großen Teilen der Seehausener und Osterburger Bevölkerung. Dass die Täter*innen darin Rückendeckung für ihr Handeln erkannt haben dürften und welche Verantwortung für eine demokratische Entwicklung und Aufarbeitung jetzt den örtlichen Stadträt*innen zukommt, darauf machten jüngst mehrere Betroffene der Seehausener Anschlagsserie in einem offenen Brief aufmerksam.