Anlaufstelle Süd, 23.08.2018

Am Montag, den 27. August, 10:30 Uhr am Amtsgericht Naumburg
Am Donnerstag, den 30. August, 8:45 Uhr am Amtsgericht Weißenfels

In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Zahl rassistischer Gewalttaten in Sachsen-Anhalt erschreckende Ausmaße angenommen. 341 rassistisch motivierte Angriffe und 463 Betroffene registrierte die Mobile Opferberatung in dem Zeitraum und mehrheitlich richtete sich die Gewalt gegen Geflüchtete. Oft dauert es Jahre bis Betroffene die traumatischen Erfahrungen verarbeiten können, konfrontiert mit dem anhaltenden Alltagsrassismus, der Angst vor erneuten Angriffen oder dem Warten auf einen Gerichtsprozess gegen die Täter*innen. Zwei dieser Gewalttaten, die beide im Burgenlandkreis stattfanden, sollen in der kommenden Woche an den jeweiligen Amtsgerichten in Naumburg bzw. Weißenfels verhandelt werden.

Hund in Naumburg auf Geflüchtete gehetzt

Am kommenden Montag den 27.08.2018, beginnt um 10:30 Uhr am Amtsgericht Naumburg der Prozess wegen eines rassistischen Angriffs auf zwei jugendliche Geflüchtete aus Mali und Burkina Faso. Die Staatsanwaltschaft wirft einer zur Tatzeit 51-jährigen Frau und ihrem damals 28-jährigen Sohn Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Beide Betroffene treten in dem Prozess als Nebenkläger auf und lassen sich anwaltlich vertreten. Neben ihnen sollen an dem einzig angesetzten Verhandlungstag noch drei weitere Zeug*innen aussagen.

Zum Hintergrund:
Am 07.05.2017 werden gegen 17 Uhr auf dem belebten Domplatz zwei Geflüchtete aus Mali bzw. Burkina Faso im Alter von 19 und 21 Jahren sowie ein Ukrainer aus einem Auto heraus rassistisch beleidigt. Als sie fragen, was das soll, stoppt der PKW und ein Mann steigt aus und beschimpft sie weiter. Dann holt der Unbekannte einen Hund aus dem Auto und hetzt ihn auf die Geflüchteten. Mit Glück kann der 19-Jährige Bisse abwehren, aber seine Kleidung wird dabei zerrissen und er wird von den Krallen verletzt. Der Angreifer geht auch mit Fäusten und einer Hundeleine auf die Betroffenen los. Plötzlich steuert die Fahrerin den PKW mit hoher Geschwindigkeit auf die Gruppe zu. Weil es dem 19-Jährigen gelingt beiseite zu springen, wird er nur leicht vom Auto erfasst. Dann beleidigen beide Angreifer*innen die Betroffenen weiter. Erst als Passanten schließlich die Polizei alarmieren flüchten sie. Der 19-Jährige erleidet u.a. Hämatome im Gesicht und eine Beinverletzung und muss im Krankenhaus behandelt werden.

23-Jähriger aus Guinea-Bissau durch Hohenmölsen gejagt

Am kommenden Donnerstag den 30.08.2018 wird um 8.45 Uhr am Amtsgericht Weißenfels der Prozess gegen zwei Männer wegen eines rassistischen Angriffs auf einen Geflüchteten aus Guinea-Bissau eröffnet. Nachdem der Prozessbeginn bereits zweimal verschoben wurde, erhofft sich der heute 25-jährige Betroffene und Nebenkläger nach über einem Jahr und acht Monaten nach der Tat endlich eine strafrechtliche Aufarbeitung. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden zur Tatzeit 23- bzw. 29-jährigen Angeklagten aus Hohenmölsen gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Es ist bisher nur ein Verhandlungstag terminiert, an dem neben dem Nebenkläger voraussichtlich noch zwei weitere Zeug*innen aussagen werden.

Zum Hintergrund:
Am Abend des 06.12.2016 wird in Hohenmölsen der damals 23-Jährige aus Guinea-Bissau auf dem Weg zur Sparkasse plötzlich von zwei ihm unbekannten Männern mehrfach rassistisch beleidigt. Dann verfolgen sie den Betroffenen und werfen eine Glasflasche nach ihm, der er gerade noch ausweichen kann, sodass sie hinter ihm an einer Hauswand zersplittert. Nachdem der Produktionsmitarbeiter Geld abgehoben hat, wird er von den beiden erneut verfolgt und beleidigt. Als ein Passant interveniert, lassen die Angreifer von dem Betroffenen ab, um ihn jedoch kurz darauf vor einem Imbiss aufzulauern. Einer der Männer schlägt dem 23-Jährigen mit einem Schlagstock gegen den Oberkörper. Als der Betroffene flüchtet, wird er von einer weiteren Glasflasche am Bein getroffen. Dann verfolgen die Angreifer den 23-Jährigen mit dem Auto, bis er sich zu einem Bekannten retten kann, der die Polizei alarmiert. Aufgrund seiner Verletzungen an Oberkörper und Bein muss der Betroffene ambulant im Krankenhaus behandelt werden.