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Die Mobile Opferberatung in Trägerschaft von Miteinander e.V. unterstützt seit 2001 professionell und parteilich Betroffene rechter, rassistischer, antiromaistischer, lgbtiq*-feindlicher, sozialdarwinistischer und antisemitischer Gewalt, deren Freund*innen, Angehörige sowie Zeug*innen in Sachsen-Anhalt.


Beraten
Sie wurden angegriffen oder bedroht und gehen von einem politisch rechten Motiv aus? Sie sind Zeug*in einer solchen Tat geworden oder stehen dem*der Betroffenen nahe?
Wir beraten Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Angriff. Kontaktieren Sie uns gern, auch wenn Sie selbst nicht direkt betroffen sind, aber z.B. über einen Angriff informieren wollen oder Kontakt zu Betroffenen herstellen können! Bei Bedarf können wir auf Dolmetscher*innen zurückgreifen.

Unterstützen
Wir unterstützen Sie dabei, die Folgen eines Angriffs zu bewältigen, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und Ihre Möglichkeiten zu erweitern.
So begleiten wir zur Polizei, zu Behörden und zum Gericht, unterstützen bei der Suche nach Anwält*innen und Therapeut*innen oder vermitteln professionelle Beratung bei aufenthaltsrechtlichen oder anderen existenziellen Fragen. Zudem unterstützen wir auch bei Anträgen, z.B. auf Opferentschädigung, Härteleistung des Bundesamts für Justiz oder Prozesskostenhilfe.

Intervenieren
Wir intervenieren, wenn sich Betroffene rechter Gewalt alleine gelassen fühlen.
Dazu unterstützen wir Selbstorganisationen (potenziell) Betroffener sowie Initiativen, die sich für Betroffene rechter Gewalt und für eine solidarische Gesellschaft einsetzen, zum Beispiel durch Beratungen, Workshops oder Kooperationsveranstaltungen. Mit unserem unabhängigen Monitoring dokumentieren wir seit 2003 das Ausmaß politisch rechts motivierter Gewalt in Sachsen-Anhalt oder machen durch fallunabhängige Öffentlichkeitsarbeit auf zentrale Kritik und Forderungen von Betroffenen aufmerksam.

AKTUELLES
Zweiter Prozess am Landgericht Halle gegen weitere Rechte nach schwerem rassistischen Angriff im Mai 2020 am Rennbahnkreuz
Mobile Opferberatung, 10.10.2022
Am 12. Oktober 2022 beginnt am Landgericht Halle die Verhandlung gegen zwei zur Tatzeit 19- und 22-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihnen vor, am 1. Mai 2020 an einer Straßenbahnhaltestelle am Rennbahnkreuz gemeinsam mit einem mittlerweile rechtskräftig verurteilten 17-Jährigen eine verbale Auseinandersetzung mit zwei ihnen unbekannten jungen Männern provoziert und sie in der Folge gemeinschaftlich angegriffen zu haben.
Ausschreibung einer Honorartätigkeit zur Unterstützung unserer Öffentlichkeitsarbeit/ Social Media Management
Mobile Opferberatung, 01.08.2022
Wir suchen für den 15. August bis 31. Dezember 2022 eine Person für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) bei der Mobilen Opferberatung in Trägerschaft von Miteinander e.V. in Sachsen-Anhalt. Auf Grundlage einer Analyse der bisherigen ÖA sollen konkrete Vorschläge zur besseren Zielgruppenerreichung, Vermittlung von Betroffenenperspektiven und -forderungen, Verbreitung unserer Monitoringergebnisse zu rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Sachsen-Anhalt sowie Sichtbarmachung unserer Erinnerungsarbeit zu Todesopfern rechter Gewalt erstellt und in Teilen auch eigenständig umgesetzt werden…
Gemeinsame Pressemitteilung und Spendenaufruf
VBRG e.V. (Berlin) und Mobile Opferberatung (Halle), 14.04.2022
Zweieinhalb Jahre nach dem rechtsterroristischen, antisemitisch und rassistisch motivierten Attentat an Yom Kippur 2019 in Halle (Saale) und Wiedersdorf hat der Bundesgerichtshof die Revision von zwei Überlebenden des Attentats, İsmet Tekin und Aftax I., gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom Dezember 2020 ohne Begründung verworfen. Die Angehörigen der Ermordeten und Überlebende des Attentats wie İsmet Tekin und Aftax I. kämpfen bis heute mit existenziellen Folgen.
Mit ihrer Revision hatten sich die beiden Nebenkläger dagegen gewandt, dass das OLG Naumburg den Versuch des Attentäters, mit seinem Fluchtfahrzeug Aftax I. als Schwarze Person gezielt zu überfahren und zu töten, lediglich als fahrlässige Körperverletzung und die Schüsse auf İsmet Tekin nicht als versuchten Mord wertete und nicht im Urteil einbezog…

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Newsletter Nr. 56 / Winterausgabe 2019
Die Artikel im Einzelnen
- Vor Gericht I: Straffreiheit für rechte Schläger in Magdeburg
- Vor Gericht II: Urteil nach massivem rassistischen Angriff in Naumburg
- Betroffene und Folgen des Attentats in Halle (Saale)
- Interview mit Gideon Botsch über die Bedeutung des Anschlags in Halle (Saale)
- Tödlicher Antisemitismus: Das Sprechen über die Opfer von Halle – Gastbeitrag von Esther Dischereit
- Kontinuitäten: Antisemitismus und Rechtsterrorismus – Gastbeitrag von Heike Kleffner
- Interview mit drei im Bündnis gegen Rechts Aktiven in Oschersleben
- Bildungsmaterial: „Den Opfern einen Namen geben“; Buch: Frauen*rechte Frauen*hass