Sechseinhalb Jahre Haft für ein halbes Dutzend bewaffneter Gewalttaten verhängte die Jugendkammer des Landgerichts Halle Mitte März gegen Lucas K. (24). Damit blieb das Gericht nur geringfügig unter den sieben Jahren Haft, die die Staatsanwaltschaft für insgesamt 11 Straftaten – darunter gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungen, extrem rechte Propagandadelikte und Beleidigungen – für den einschlägig vorbestraften 24-Jährigen im Plädoyer gefordert hatte.

Die Serie der in der Anklage dokumentierten Angriffe begann am 7. November 2024. Der damals 27-jährige Student Jan S. (Name geändert) beschrieb vor Gericht in seiner Zeugenaussage, wie der Angeklagte mittags in einer Straßenbahn der Linie 5 in Halle lautstarke Rechts-Rock-Musik abspielte und Parolen wie „Sieg Heil“ und rassistische Mordphantasien unüberhörbar durch den vollbesetzten Waggon dröhnten.

Zivilcourage gegen Neonazi-Gewalt

Eindringlich berichtete Jan S., wie schockiert er darüber gewesen sei und den Angeklagten schließlich erfolglos gebeten habe, die Musik abzustellen. Er habe sich hilflos gefühlt angesichts dieser unerträglichen Situation, zumal ihm gegenüber eine Schwarze Person gesessen habe, so Jan S. Schließlich habe er zum Übertönen selber laut Musik abgespielt. Daraufhin beschimpfte Lucas K. den Studierenden u.a. als „Zecke“ und beugte sich über ihn. Dabei zeigte der Angeklagte ein etwa 25 cm langes Messer und drohte, er werde Jan S. aufschlitzen.

Im Zeugenstand beschrieb Jan S. auch, wie Lucas K. kurz darauf sein Handy gezückt, ein Foto von ihm gemacht und ihm gedroht habe, dass er sich nirgends mehr sicher fühlen könnte und „seine Leute“ Bescheid wüssten. Dann forderte er den Studenten mehrfach auf, mit ihm die Bahn zu verlassen und sich einem „Kampf“ zu stellen. Schließlich schlug K. dem 27-Jährigen mit der Faust so heftig ins Gesicht, dass der gegen das Fenster der Straßenbahn prallte. Jan S. berichtete, dass erst nach dem Schlag einige Mitfahrende reagiert und „Es reicht!“ oder „Hey!“ gerufen hätten.

Auf Nachfrage des Gerichts beschrieb er Lucas K. zur Tatzeit als sehr auffällig: „wie ein Klischeenazi“ mit Springerstiefeln und Bomberjacke sowie einem bis unter die Augen gezogenen Schal, tätowierten SS-Runen an der Hand und Glatze. Die Rechts-Rock-Texte seien sehr menschenverachtend und „unterste Kategorie“ gewesen.

Gewaltandrohungen mit Waffen

Zwei Wochen später wiederholte sich an der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 8 in Halle-Trotha eine ähnliche Szene: Mit einem Maurerhammer bedrohte K. zwei Passanten und verlangte, sie sollten stehen bleiben, er würde ihnen ansonsten den Hammer auf den Kopf schlagen. Den beiden gelang es zu fliehen.

„Scheiß Zecke! Ich find dich! Ich schlag dich zusammen! Ich schlag dich tot!“, drohte K. dann Ende Januar 2025 einer jungen Frau, die gerade in einen Bus in Halle-Trotha eingestiegen war. Der mit schwarzem Totenkopftuch vermummte, extrem aggressiv auftretende Angreifer sei ihr vermutlich in den Bus gefolgt, weil er sich von ihrem Beutel mit der Abkürzung „FCKNZS“ provoziert gefühlt habe, sagte die Zeugin vor Gericht. Als K. aus dem Bus ausstieg, zeigte er am Fenster noch den White-Power-Gruß in ihre Richtung. Aus Angst vor einer erneuten Begegnung mit K. fuhr die junge Frau in den Wintermonaten dann auch bei Minusgraden nur noch mit dem Fahrrad zur Arbeit und mied lange Zeit öffentliche Verkehrsmittel.

Mitte Februar 2025 beleidigte K. drei Schüler im Alter von 15 bis 17 Jahren beim Pauseneinkauf in einem Supermarkt in Halle-Trotha als „Zecken“. K. verfolgte die Teenager aus dem Supermarkt, fiel unvermittelt einen der Schüler von hinten an und nahm ihn in den Schwitzkasten.

Zwar gelang es dem ältesten Schüler, K. zum Loslassen zu bewegen. Doch dann zog der Neonazi unvermittelt eine mit 4,5 mm Stahlkugeln aufmunitionierte Gaspistole der Marke Glock und schoss dreimal. Eine der Stahlkugeln traf einen 15-Jährigen am Hinterkopf; eine weitere durchschlug die Jacke seines Begleiters.

Den Schülern einer nahegelegenen freien Schule gelang es, sich in das Schulgebäude zu retten und die Polizei zu verständigen. Detailliert beschrieben sie den Beamt*innen einen Neonaziskin mit einer auffälligen Tätowierung, schwarzer Bomberjacke und Schlauchschal mit Totenkopf. Die Personenbeschreibung deckte sich mit Aussagen von Zeug*innen der vorherigen Angriffe.

Stadtbekannter Neonazi

Doch wieder wurde kein Täter ermittelt, niemand festgenommen. Dabei war K. in seinem Wohnblock in Trotha als Rechter bekannt, wie ein Hausmeister im Zeugenstand bestätigte. Auf die Frage der Verteidigung, ob ihm etwas an dem Angeklagten aufgefallen sei, antwortete der Zeuge: „Dessen rechte Gesinnung“, die allen Bewohner*innen des Blocks bekannt gewesen sei.

Am 14. März 2025 zog K. dann erneut unvermittelt an einer Bushaltestelle in Halle-Trotha seine manipulierte Gaspistole und schoss einem Passanten direkt ins Gesicht. Weil der Mann sich zur Seite drehte, verletzte die Stahlkugel nur sein Ohr. Zur Überraschung des Verletzten wurde Lucas K. noch vor Ort von Polizeibeamten kontrolliert – eine Nachbarin aus dem nahegelegenen Wohnblock hatte den Notruf über einen bewaffneten Mann informiert.

Doch die Beamten, die auf den blutenden Passanten und Lucas K. trafen, stellten lediglich die Personalien fest und nahmen K. die Waffe ab. Dass Lucas K. unter zweifacher Bewährung stand und die Waffenbehörde ihm das Tragen einer Waffe amtlich untersagt hatte, fiel den Beamten nicht auf. K. konnte nach Hause gehen.

Ende März 2025 wurden dann ein Schwarzer Polizeibeamter und seine hochschwangere Lebensgefährtin nachmittags beim Einkaufen in Halle-Trotha von K. und drei weiteren Neonazis angegriffen. Vor Gericht beschrieb der Polizist, wie K. und dessen drei Begleiter auf einem Parkplatz zunächst aus der Gruppe heraus direkt den Hitlergruß zeigten. Dann skandierten sie „Sieg Heil“-Rufe und beleidigten ihn massiv rassistisch.

Ein Versuch des Polizeibeamten verbal zu deeskalieren, scheiterte. Die Rechten stürmten auf ihn und die im neunten Monat schwangere Frau zu – an der Spitze Lucas K. mit einem Teleskopschlagstock, mit dem er den Beamten am Kopf treffen wollte. Der Angegriffene konnte sich in letzter Sekunde zur Seite drehen und erlitt lediglich eine leichte Prellung. Erst als Passant*innen sich zu dem angegriffenen Paar stellten und den Notruf verständigten, verließen die Rechten den Tatort. Wenig später nahmen Polizisten Lucas K. fest. Ein Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an.

Neonazisymbole in der U-Haft

Zum Prozess wurde K. aus der JVA Raßnitz vorgeführt. Dort hatte er in seiner Zelle ein Hakenkreuz und SS-Runen eingeritzt. Er sei seit seinem 15. Lebensjahr ein Rechter, hatte Lucas K. gegenüber einer Gutachterin gesagt, das verbinde ihn mit seinen Mitangeklagten und einigen seiner Brüder. Zwei seiner jüngeren Brüder waren als „Deutsche Jugend Zuerst“ im September 2024 in Berlin an einem bewaffneten Angriff auf Wahlkämpfer*innen der SPD beteiligt und wurden dafür zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt.

Der Versuch der Verteidiger*innen von Lucas K. und dessen Mitangeklagten, die jeweiligen Drogen- und Alkoholabhängigkeiten ihrer Mandanten und ihre desolaten familiären Verhältnisse strafmildernd geltend zu machen, scheiterte weitgehend. Das Gericht betonte, bei Lucas K. seien null Promille nach dem Angriff auf den Beamten festgestellt worden. Alle Tatzeug*innen beschrieben zudem das koordinierte Vorgehen der Rechten. Die Frage, warum Lucas K. nicht schon wesentlich früher gestoppt wurde, blieb im Prozess unbeantwortet. Vor Gericht musste eine leitende Beamtin der Staatsschutzabteilung jedoch einräumen, dass den Zeug*innen der jeweiligen Taten bei der Lichtbildvorlage zur Identifizierung möglicher Tatbeteiligter komplett veraltete Fotos von K. und seinen Mittätern vorgelegt worden waren.

Im Urteil würdigte die Vorsitzende Richterin explizit die Zivilcourage des Studierenden Jan S., der sich gegen Rechts-Rock in der Straßenbahn gewehrt hatte. Die lange Haftstrafe diene dem Schutz der Gesellschaft vor Lucas K. und möglichen Wiederholungstaten.