Anlaufstelle Süd (Halle), 10.03.2008

Erstmals hat einer der vier Rechten, die sich seit Juni 2007 vor dem Landgericht Halle wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verantworten müssen, in der Hauptverhandlung am Dienstag letzter Woche ein Teilgeständnis abgelegt. Der 26jährige Danny R. gab zu, am frühen Morgen des 6. Januars 2007 aus zwei Flaschen und Benzin Brandsätze hergestellt und einen davon entzündet auf die Flüchtlingsunterkunft in der Morunger Straße in Sangerhausen geworfen zu haben. Die Flasche sei jedoch vor einem Fenster gelandet und habe “nur den Rasen etwas entzündet”, so der Angeklagte in seiner Erklärung, die er von seinem Verteidiger verlesen ließ.

Danny R. bestritt jedoch, gewusst zu haben, dass die Flüchtlingsunterkunft bewohnt gewesen sei. Zudem behauptete er, es sei nie seine Absicht gewesen Menschen in Gefahr zu bringen. Außerdem bestritt er, aus fremdenfeindlichen Motiven heraus gehandelt zu haben. Vor Gericht versuchte R. seine Behauptungen folgendermaßen zu stützen: Er und seine drei Mitangeklagten seien auf der Heimfahrt von einer Feier auf dem Grundstück von Enrico Marx in Sotterhausen auf die Flüchtlingsunterkunft zu sprechen gekommen. Sie seien davon ausgegangen, dass das Haus renoviert würde und deshalb leer stände. Irgendjemand von ihnen hätte dann die Idee gehabt, dass durch “Ankokeln” vielleicht nie wieder jemand dort einziehen könnte und er hätte sich dann bereit erklärt, die Idee in die Tat umzusetzen. Ferner erklärte Danny R. er hätte sich nach Abfüllen der Flaschen mit Benzin die Hände abgewischt und dabei umgedreht. In dem Moment hätte er einen Knall gehört und beim Umdrehen bemerkt, dass das untere Fenster eingeschlagen war.

Danny R. vermied es in seiner Einlassung weitgehend, über die Handlungen seiner Mitangeklagten zu sprechen und wollte dazu auch keine Fragen beantworten. An dem Gespräch über die Flüchtlingsunterkunft und dem Plan diese unbewohnbar zu machen, waren laut seiner Erklärung aber alle beteiligt. Belastet wird Danny R. u.a. von der wegen Beihilfe angeklagten Franziska Z. und der Verlobten des Mitangeklagten Glenn K., Yvonne Sch.. Diese hatten unter anderem ausgesagt, dass Danny R. nach der Tat von einem “schönen Zünderli” bzw. “Flaschen in den Niggerblock” gesprochen hätte.

Während der Angeklagte Danny R. offensichtlich darauf hofft, mit einer Mischung aus Geständnis und Lügen ein geringeres Strafmaß zu erhalten, setzt sein Mitangeklagter Glenn K. auf Gedächtnisverlust. Sein Verteidiger, der bekannte Neonazianwalt Klaus Kunze, hatte in den letzten Verhandlungstagen mehrere Zeugen vorgebracht, die die starke Trunkenheit des 27-Jährigen in der Tatnacht bestätigen sollten. Die Zeugen, allesamt Mitglieder der rechten Szene, verwickelten sich dabei immer mehr in Widersprüche.

Glenn K. verlas in der Verhandlung am 4. März 2007 seine Einlassung selbst. Er sei kurz nach Fahrtantritt in Sotterhausen eingeschlafen und erst an der Tankstelle wieder aufgewacht, wo er laut Zeugenberichten einen Streit zwischen Danny R. und einer anderen Person geschlichtet hatte. Danach sei er wieder eingeschlafen und vor seiner Wohnung geweckt worden. Nachfragen der Nebenklage lehnte der Angeklagte ab. Vom Vorsitzenden Richter und Staatsanwaltschaft zu der Einlassung seines Mitangeklagten Danny R. befragt, gab er an, einem Bewohner der Flüchtlingsunterkunft zuvor mehrmals begegnet zu sein und sich ansonsten keine Gedanken darum gemacht zu haben, ob das Haus leer stand oder nicht. Er könne sich auch an keine Unterhaltung darüber erinnern.

In der letzten Hauptverhandlung wurden außerdem die Gutachten des Gerichtsmediziners zu der Frage der Schuldfähigkeit der drei männlichen Angeklagten aufgrund von Alkoholkonsum gehört. Bei Glenn K. und Danny R. konnte der Gutachter nicht ausschließen, dass ein mittelschwerer Rausch vorlag, für einen Vollrausch im Sinne der Schuldunfähigkeit sah er jedoch keine Anhaltspunkte. Christian K. kann dem Gutachten zu Folge allenfalls einen leichten Rausch gehabt haben.

Der Prozess wird am Freitag, den 14. März 2008, um 9:00 Uhr am Landgericht Halle, Saal 78 fortgesetzt. Das Gericht hat von sich aus keine weiteren Zeugen geladen und angekündigt, zu Beginn der nächsten Hauptverhandlung über noch nicht beschiedene Beweisanträge zu befinden. Sollte die Beweisaufnahme geschlossen werden, kündigte die Staatsanwaltschaft bereits ihr Plädoyer an.