27.01.2023 | Aktuelles, Vor Gericht
Mobile Opferberatung, 27.01.2023
Halle (Saale): Anfang Mai 2020 – fünfeinhalb Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag – werden zwei 21- und 19-jährige Geflüchtete an einer Haltestelle rassistisch beleidigt und so massiv angegriffen, dass einer der beiden lebensgefährlich verletzt wird. Die Polizei ermittelte wegen versuchten Totschlags. Ende 2021 wird der jugendliche Haupttäter zu einer Haftstrafe verurteilt, die anderen beiden kommen Anfang 2023 mit Bewährungsstrafen davon. Für die Betroffenen wiegen nicht nur die Angriffsfolgen, sondern auch die zahlreichen Versäumnisse und Wahrnehmungsdefizite von Polizei und Justiz schwer.
10.10.2022 | Aktuelles, Pressemitteilungen 2022, Startseite
Mobile Opferberatung, 10.10.2022
Am 12. Oktober 2022 beginnt am Landgericht Halle die Verhandlung gegen zwei zur Tatzeit 19- und 22-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft ihnen vor, am 1. Mai 2020 an einer Straßenbahnhaltestelle am Rennbahnkreuz gemeinsam mit einem mittlerweile rechtskräftig verurteilten 17-Jährigen eine verbale Auseinandersetzung mit zwei ihnen unbekannten jungen Männern provoziert und sie in der Folge gemeinschaftlich angegriffen zu haben.
25.11.2021 | Aktuelles, Pressemitteilungen 2021, Startseite
Mobile Opferberatung, 25.11.2021
Am morgigen Freitag, den 26. November 2021, endet – nach zehn Verhandlungstagen – der Prozess gegen einen zur Tatzeit 17-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung am Landgericht Halle. Ab 10:30 Uhr wird die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, Sabine Staron in nichtöffentlicher Verhandlung das Urteil verkünden.
Erst diese Woche hatte das Gericht – auf Antrag der Nebenklagevertretung des schwerverletzten Betroffenen – einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass für den heute 19-jährigen Angeklagten auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus sog. niedrigen Beweggründen in Betracht kommt. „Wir hoffen, dass das Gericht die rassistische Motivation für die Tat mindestens strafschärfend berücksichtigen wird“, so eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass sich Gerichte weiterhin sehr schwer damit tun, Rassismus klar als Hauptmotiv zu benennen, wenn sie die Täter nicht zweifelsfrei der rechten Szene zuordnen können“, so die Sprecherin weiter.