Anlaufstelle Süd (Halle), 16.02.2006

Der rassistische Angriff auf den damals 38jährigen Sudanesen liegt nunmehr über drei Jahre zurück: Am 27. September 2002, kurz vor Mitternacht, wurde der Sudanese in Halle an der Haltestelle Rannischer Platz plötzlich von zwei ihm unbekannten Männern rassistisch angepöbelt. Dann schlug ihm einer der Rechten mit voller Wucht eine Bierflasche ins Gesicht, während der andere ihm in den Bauch trat.
Der Betroffene sackte unter den Schlägen der Angreifer zusammen und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Als er stark im Gesicht blutend wieder zu sich kam, hatten sich die Täter bereits entfernt. Eine alarmierte Polizeistreife konnte beide Angreifer jedoch kurz darauf festnehmen. Der Betroffene musste mit der Notfallambulanz ins Krankenhaus gebracht und unter anderem an der Lippe genäht werden.

Nachdem das Amtgericht Halle Anfang Dezember 2005 den Prozess gegen die zwei rechten Schläger wegen eines fehlenden DNA-Gutachtens vertagt hatte, ist nun für Dienstag, den 21. Februar 2006, beim Amtsgericht Halle, Thüringer Straße 16, erneut ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt worden.

Noch heute leidet der Betroffene insbesondere an den psychischen Folgen des Angriffs. Aus Angst vor weiteren rassistischen Übergriffen hatte er Halle kurze Zeit nach dem Angriff verlassen. Eine erfolgreiche Verarbeitung des Erlebten wird ihm durch die bis dato ausgebliebene Strafverfolgung der Täter erschwert. Obwohl die Staatsanwaltschaft Halle bereits vor knapp drei Jahren – Ende Februar 2003 – Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die beiden heute 27-Jährigen Tatverdächtigen erhob, wird die Gewalttat erst am kommenden Dienstag – im zweiten Anlauf – vor Gericht verhandelt..

“Warum das Amtsgericht Halle den Prozess so lange hinausgezögert hat, ist für den Betroffenen nicht nachvollziehbar,” kritisiert Zissi Sauermann von der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt. Rechtsanwältin Silke Studzinsky, die den Betroffenen als Nebenkläger in dem Prozess vertritt, meint dazu: “Die lange Verfahrensdauer erschwert die juristische Aufarbeitung des Angriffs und somit auch eine angemessene Bestrafung der Täter erheblich.” So ist einer der beiden direkten Tatzeugen mittlerweile verstorben. Da die Verfahrensverzögerung überwiegend durch die Justiz verursacht wurde, wird die verstrichene Zeit zwischen Tat und Verhandlung vom Gericht bei einer Verurteilung zu Gunsten der Angeklagten gewertet werden.