Anlaufstelle Süd (Halle), 01.02.2005

Im Juli 2004 hatte das Amtsgericht Dessau den ehemaligen NPD-Kreisverbandschef von Bitterfeld, Dennis D., als Rädelsführer nach einem brutalen Neonaziangriff auf alternative Jugendliche lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Am 9. Februar findet nun im Saal 118 im Landgericht Dessau, Willi-Lohmann-Str. 29, die Berufungsverhandlung gegen Dennis D. statt.

Im Juli 2004 hatte das Amtsgericht Dessau den ehemaligen NPD-Kreisverbandschef von Bitterfeld, Denis D., als Rädelsführer nach einem brutalen Neonaziangriff auf alternative Jugendliche am 1. Februar 2004 im Dessauer Hauptbahnhof lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Am 9. Februar findet nun auf Betreiben von Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Berufungsverhandlung gegen Dennis D. vor dem Landgericht Dessau statt.

Am 1. Februar 2004, gegen 3 Uhr nachts, war eine Gruppe von neun alternativen Jugendlichen von ca. 10 bis 15 Rechtsextremisten in der Vorhalle des Dessauer Hauptbahnhofs brutal angegriffen worden. Die Betroffenen warteten dort nach einem Konzertbesuch auf ihre Angehörigen, als plötzlich eine Gruppe Vermummter mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Hockeyschläger bewaffnet auf die 13- bis 17-jährigen Jugendlichen losstürmte. Aufgrund der Schläge und Tritte mussten vier Betroffene mit Kopfverletzungen im Krankenhaus behandelt werden.

Von elf tatverdächtigen Rechten, die die Polizei zunächst ermittelt hatte, wurden jedoch im Juni 2004 lediglich drei vor Gericht gestellt. Im Prozess räumte der 25-jährige Angeklagte Denis D. ein, drei Tritte gegen eine Person ausgeführt zu haben. Letztendlich wurde Denis D. als einziger Angreifer verurteilt. Das Amtsgericht Dessau verhängte im erstinstanzlichen Verfahren gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren auf drei Jahre Bewährung. Seine beiden 18jährigen Mitangeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen.

Das Klima von Angst und Bedrohung, das rechtsextreme Schläger in Dessau verursachen, wurde auch im erstinstanzlichen Verfahren deutlich: Der Hauptbelastungszeuge der Anklage berichtete im Gerichtssaal, er sei wenige Tage vor seiner Aussage von Personen aus der rechten Szene bedroht worden. Dann wiederrief er seine belastenden Aussagen gegen die angeklagten Rechten.

„Der bisherige Umgang von Polizei und Justiz mit dem Angriff kann nur als einen Freibrief für rechte Schläger verstanden werden,“ so Zissi Sauermann von der Mobilen Opferberatung. „Für die Betroffenen des Angriffs war das erstinstanzliche Verfahren und nicht zuletzt die Bewährungsstrafe für den Rädelsführer ein Schlag ins Gesicht .“

Weitere Informationen zum erstinstanzlichen Prozess in den “informationen” Nr. 3, “Milde Urteile für Gewalttäter”