Anlaufstelle Nord (Salzwedel), 05.10.2004

Am Donnerstag, den 7. Oktober, beginnt um 9:00 Uhr vor dem Jugendschöffengericht Burg, Johannesstraße 8, der Prozeß gegen drei Neonazis, die im Mai diesen Jahres an einem brutalen Angriff auf eine Wohnung in Genthin beteiligt gewesen sein sollen. Dabei wurden zwei junge Erwachsene aus der alternativen Szene verletzt.

Drei stadtbekannte Aktivisten der Neonaziszene in Schönebeck müssen sich am Donnerstag, den 7. Oktober 2004 ab 9 Uhr vor dem Jugendschöffengericht Burg wegen eines brutalen Überfalls auf eine Wohngemeinschaft in Genthin am 12. Mai diesen Jahres verantworten. Die Anklage wirft den 19 bis 23jährigen Angeklagten u.a. gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vor. Der vorbestrafte Angeklagte Robin F. (19), sitzt seit dem Angriff in Untersuchungshaft.

Die drei Neonazis sollen laut Anklage gemeinsam in den frühen Abendstunden des 12. Mai gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen sein, in der sich mehrere alternative junge Erwachsene aufhielten. Die aus Schönebeck angereisten Angreifer im Alter zwischen 19 und 23 Jahren hatten während des Angriffs ihre Gesichter mit tief gezogenen Kapuzen unkenntlich gemacht. Sie traten zunächst die Tür der Wohngemeinschaft ein und schlugen dann mit Holzknüppeln und Bierflaschen wahllos auf mehrere im Eingangsbereich der Wohnung Anwesende ein.. Die Angreifer zogen sich erst zurück, als sie merkten, dass sich in der Wohnung noch weitere Personen aufhielten. Einer Person gelang es, vom Wohnungsfenster aus einen vorbeifahrenden Streifenwagen der Polizei zu verständigen. Die Beamten nahmen daraufhin alle Angreifer fest. Zwei Opfer mussten mit Kopfverletzungen ärztlich behandelt werden. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Neonazis schon vor dem Angriff aufgefallen waren, weil sie auf einem Parkplatz in Genthin Knüppel in ihr Fahrzeug umgeladen hatten.

Mit einem Urteil in der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht Burg wird im Oktober gerechnet: Die Mobile Opferberatung unterstützt die Betroffenen des Angriffs und wird auch bei der Hauptverhandlung anwesend sein.