Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 06.09.2012
Prozessauftakt: Montag, 10.09.2012, 12 Uhr, Landgericht Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, Saal E12
Am kommenden Montag, den 10. September 2012, beginnt um 12:00 Uhr vor dem Landgericht Magdeburg der Prozess gegen drei Rechte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Ihnen wird vorgeworfen, am 1. Januar 2011 gegen 4:00 Uhr gemeinsam mit mindestens einem weiteren, unbekannt gebliebenen Mann mit einem Schlagstock und Stuhlbeinen bewaffnet in einen Döner-Imbiss in Schönebeck gegangen zu sein und dort den Inhaber sowie einen Gast angegriffen und verletzt zu haben.
In erster Instanz war nur der heute 23-jährige Thomas M. wegen einfacher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Francesco L. (26 Jahre) und der 20-Jährige wurden freigesprochen, da ihnen keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte und das Gericht nicht von einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung ausging. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt, da sie in dem Angriff ein geplantes Vorgehen sieht und deshalb die Verurteilung aller drei Angeklagter wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung fordert. Vom Landgericht erwartet der Betroffene die Anerkennung des rassistischen Tatmotives, die ihm vom Amtsgericht verwehrt wurde.
Zum Hintergrund
Während einer Silvesterfeier am frühen Neujahrsmorgen 2011 betritt eine etwa siebenköpfige Gruppe Rechter einen Döner-Imbiss in Schönebeck und greift den Imbissbetreiber und zwei Gäste an. Zwei der Rechten, darunter Thomas M., waren bereits eine Stunde zuvor in den Imbiss gekommen. Sie waren nach dem Verkauf von Zigaretten umgehend des Ladens verwiesen worden. Wegen mehrfacher rassistischer Beleidigungen hatte ihm der Imbissbetreiber schon Wochen zuvor Hausverbot erteilt. Als Thomas M. mit Francesco L. und etwa fünf weiteren Rechten in den Imbiss zurückkehren, schlagen er und weitere Männer nach der Ansage „Du bist kein Deutscher!“ auf den Inhaber des Lokals ein. Auch zwei Gäste, die dem Betroffenen helfen wollen, werden angegriffen. Schließlich verlässt die Gruppe der Rechten den Imbiss. Alle drei Betroffenen erleiden Verletzungen und Hämatome an Kopf bzw. im Gesicht – zwei von ihnen ebenfalls am Oberkörper. Sie müssen ärztlich behandelt werden.
Einschlägig vorbestrafte Angeklagte
Zwei der nun vor dem Landgericht Magdeburg Angeklagten sind bei der Justiz als rechte Gewaltstraftäter bekannt. Thomas M. war zuletzt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, weil er und eine weitere Person einen Neonaziaussteiger mehr als eine Stunde lang in seiner eigenen Wohnung misshandelt hatten. Seine Verurteilung vor dem Amtsgericht verlängerte seine Gesamtstrafe auf zwei Jahre und drei Monate, die somit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine weitere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ist inzwischen noch dazugekommen.
Auch Francesco L. stand zum Zeitpunkt des Angriffs noch unter Bewährung. Er hatte im Januar 2006 mit drei weiteren Rechten einen 12-jährigen Schwarzen Deutschen in Pömmelte unter andauernden rassistischen Beleidigungen mehr als eine Stunde schwer misshandelt. Nach seiner Haft ist Francesco L. weiter in der Schönebecker Neonaziszene aktiv. So nahm er beispielsweise gemeinsam mit Thomas M. auch dieses Jahr am Neonaziaufmarsch in Magdeburg teil.
Zum Prozessauftakt sind der Hauptbetroffene, der bei dem Prozess als Nebenkläger auftritt, sowie eine Zeugin und ein Sachverständiger geladen. Weitere Verhandlungstage sind für Mo., 17.09., ebenfalls um 12:00 Uhr, Mi., 19.09., 9:00 Uhr sowie Do. 11.10, 15:00 Uhr anberaumt.