Anlaufstelle Mitte (Magdeburg), 27.02.2008
Das Landgericht Magdeburg hat gestern in 2. Instanz den 24-jährigen Neonazi Martin S. zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten wegen eines Angriffs auf einen irakischen Flüchtling im August 2007 verurteilt. In der Nacht vom 25./ 26. August 2007 wurde ein 36-jähriger Iraker gegen 1:30 Uhr auf dem Heimweg beim Warten auf die Straßenbahn an der Haltestelle Klosterwuhne von dem mehrfach vorbestraften Neonazi Martin S. angegriffen und rassistisch beleidigt.
Nachdem der Betroffene die ersten Schläge zunächst abwehren konnte, verschwand Martin S. Kurze Zeit später kehrte er jedoch mit einem großen Hund zurück, den er auf den irakischen Flüchtling hetzte. Der Iraker versuchte zu fliehen, wurde jedoch von dem Hund zu Fall gebracht und stürzte zu Boden. Während er versuchte, sich gegen den Hund zu wehren, schlug Martin S. mit einer Pechfackel auf ihn ein. Erst als nach ca. 15 Minuten eine Frau aus einem nahegelegenen Imbiss herauskam, die Situation erkannte und anfing laut zu schreien, ließ Martin S. von seinem Opfer ab und flüchtete. Der Betroffene erlitt massive Verletzungen an Kopf, Nacken, Rücken und Beinen und musste im Olvenstedter Krankenhaus ambulant behandelt werden.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Magdeburg den mehrfach vorbestraften Martin S. im November 2007 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Richter hatten u.a. berücksichtigt, dass Martin S. innerhalb einer Woche nach seiner letzten Haftentlassung wieder rückfällig geworden war und den Iraker angegriffen hatte. Das Landgericht verringerte die Haftstrafe nunmehr um sieben Monate, da die Richter ein Geständnis des Angeklagten kurz nach der Tat zu seinen Gunsten werteten. Da es jedoch Aufnahmen einer Überwachungskamera von ihm mit Hund und Fackel gibt, kann dies nicht wirklich als Einsicht gewertet werden. Die Beteiligung des Hundes stritt der Täter nach wie vor ab.
Obwohl der 24-jährige Martin S. mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde — wobei die meisten Opfer seiner Gewaltexzesse Punks wie Peter Böttcher sowie nicht-rechte und alternative Jugendliche und MigrantInnen waren und sind, zeigte er auch im Fall des Angriffs auf den Iraker keine Reue. Im Gegenteil: der Angriff auf den irakischen Flüchtling erfolgte 5 Tage nach seiner letzten Haftentlassung. In der Woche nach dem Angriff konnte der Täter bei einem Raubüberfall, gemeinsam mit einem Freund aus der rechten Szene, gefasst werden.
“Der Angriff auf den irakischen Flüchtling ist ein weiteres Beispiel für die Brutalität, mit der Neonazis in Magdeburg gegen MigrantInnen und Flüchtlinge vorgehen,” sagt eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. “Das Opfer hat nach wie große Angst, sich alleine in Magdeburg zu bewegen. Sein größter Wunsch ist es, Magdeburg zu verlassen.”