Anlaufstelle Süd (Halle), 04.05.2018

Urteilsverkündung am 7. Mai 2018 am Amtsgericht Schönebeck gegen fünf polizeibekannte Neonazis wegen rassistischen Angriff nach „Neonazi-Gedenkmarsch“ am 6. Februar 2016 in Weimar

Am 7. Mai 2018 ab 9 Uhr wird am Amtsgericht Schönebeck die Urteilsverkündung gegen fünf polizeibekannte Neonazis, darunter den als „Maik aus Magdeburg“ bekannten rechtsextremen Liedermacher Maik Sundermann, in einem Prozess wegen eines brutalen rassistischen Angriffs auf einen 21-Jährigen in der Regionalbahn zwischen Halle und Magdeburg im Februar 2016 erwartet.

Am 18. April 2018 und damit erst mehr als zwei Jahre nach der Tat und knapp ein Jahr nach Anklageerhebung hatte vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Schönebeck der Prozess gegen die fünf Angeklagten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung begonnen. Die Männer aus Magdeburg sind aus dem Umfeld der Partei „Die Rechte“ und als regelmäßige Teilnehmer von rechten Aufmärschen, wo sie u.a. T-Shirts mit der Aufschrift „Autonome Nationalisten Magdeburg-Süd“ trugen, bekannt. Sie tragen wie beispielsweise der 14-fach vorbestrafte Martin S. ihre Gesinnung auch in den sozialen Medien offen zur Schau. Ein weiterer Angeklagter wurde im Mai 2017 vom Amtsgericht Magdeburg wegen eines rassistischen Angriffs in einer Straßenbahn mit einer Geldstrafe verwarnt.

Als der damals 21-jährige Adamou B. (Name geändert) am 6. Februar 2016 in Calbe (Saale) den Regionalexpress nach Magdeburg betrat, ahnte er nicht, dass im Zug auch eine Gruppe Neonazis saß, die sich auf der Rückreise von einer Demonstration von „Die Rechte Thüringen“ in Weimar befanden und die in nur einer Minute mit brutaler Gewalt sein Leben verändern sollten. Adamou B. erlitt einen Bruch der Augenhöhle, Schwellungen und eine Platzwunde im Gesicht. Er musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden und leidet bis heute unter Angst- und Panikattacken.

Nach nur einem Tag Beweisaufnahme, ohne dass der Prozess bisher öffentlich wahrgenommen wurde, begannen am 30. April die Plädoyers. Zuvor hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Magdeburg noch einen rechtlichen Hinweis beantragt, nachdem bei dem während der Tat ausgeführten Tritt gegen den Kopf des Betroffenen auch eine potentielle lebensgefährliche Behandlung in Betracht kommt. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. In ihrem Plädoyer sah es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass zunächst zwei Angeklagte zu dem Schwarzen Fahrgast runtergingen, ihn mit „Verpiss dich“ und „Hau ab“ anpöbelten und anspuckten. Mittlerweile waren weitere aus der Neonazi-Gruppe hinzugekommen, einer soll den körperlich weit unterlegenen Betroffenen gestoßen, ein Weiterer ihn mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen haben, ein Dritter trat den 21-Jährigen und machte danach noch ein Foto mit dem Handy. Zum Schluss trat einer der Neonazis noch schräg von oben derart gegen den Kopf des bereits regungslos am Boden liegenden Betroffenen, dass dieser wegrutschte. Ein sechster an der Tat beteiligter Neonazi konnte nicht ermittelt werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bewährungs- und für vier Angeklagte mehrjährige Haftstrafen für die in ihren Augen „eindeutig rechtsmotivierte“ Tat.

Anklageerhebung nach Jagd auf vermeintliche politische Gegner*innen durch die „Kameradschaft Aryans“ am 1. Mai 2017 in Halle (Saale)

Auch nach einem verhinderten Aufmarsch der Neonazi-Partei „Die Rechte“ am 1. Mai 2017 in Halle (Saale) war es zu Angriffen von Neonazis gekommen. Bereits am Hauptbahnhof hatte eine etwa 25-köpfige, zum Teil mit „Aryans – Support your Race“-Pullovern bekleidete Gruppe Gegendemonstrant*innen angegriffen. Dabei skandierten sie u.a. „Ohne Polizei wärt ihr tot!“ und warfen Sprengkörper. Später machten Mitglieder dieser Gruppe mit mindestens zwei PKWs gezielt Jagd auf vermeintliche politische Gegner*innen. Mehrere Menschen wurden mit den Autos verfolgt und mit Steinen und Flaschen beworfen. Danach fuhren die Angreifer in Richtung des soziokulturellen Zentrums „Hasi“. Völlig unvermittelt griffen die Neonazis dann aus den PKWs heraus mit Steinen, Flaschen und Pfefferspray eine Gruppe junger Erwachsener auf einer Maiwanderung an. Zwei Frauen wurden dabei getroffen. Dann stoppten die Autos mitten auf der Straße und mehrere Neonazis rannten auf die Gruppe zu. Ein 25-Jähriger Wanderer wurde mit einem schlagstockähnlichen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und erlitt eine Gehirnerschütterung. Mindestens ein weiterer Mann aus der Wandergruppe wurde ebenfalls angegriffen. Nur weil aus der „Hasi“ sofort Personen den Angegriffenen zu Hilfe eilten, konnte Schlimmeres verhindert werden.

Im Januar 2018 hat die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) gegen lediglich einen 40-jährigen Mann und eine 41-jährige Frau aus Hessen Anklage erhoben. Beiden wird vorgeworfen, eine gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung begangen zu haben, die sich auf die ersten Steinwürfe bezieht. Dem 40-Jährigen wird darüber hinaus eine gefährliche Körperverletzung wegen der Schläge auf den Kopf des damals 25-jährigen und eines weiteren Betroffenen zur Last gelegt. Damit werden der überregional bekannt gewordene Neonaziangriff auf die Wandergruppe nicht als gemeinschaftliche Tat gewertet, weitere Täter bzw. Taten nicht angeklagt und weitere direkt Geschädigte außen vorgelassen.

„Den organisierten Angriff von Neonazis auf die Wandergruppe nicht als gemeinschaftliche Gewalttat anzuklagen, ist völlig unzureichend“, kritisiert eine Sprecherin der Mobilen Opferberatung. „Damit wird der lebensbedrohliche Angriff auf die Wandergruppe als Bagatelldelikt verharmlost und die Betroffenen werden missachtet.“

Zudem soll das Verfahren nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lediglich vor einem Einzelrichter am Amtsgericht Halle (Saale) verhandelt werden, so dass das potenzielle Strafmaß von Vornherein auf vier Jahre begrenzt ist. Aus Sicht der Nebenklagevertreter*innen, die zwei der Betroffenen in dem Prozess vertreten, wird dies der Schwere und der besonderen Bedeutung der Taten nicht gerecht. Die Rechtsanwältin Henriette Scharnhorst hat deshalb beim Amtsgericht Halle beantragt, das Verfahren an die zuständige Strafkammer des Landgerichts, was in diesem Fall die Staatsschutzkammer wäre, zu verweisen.

Bei den Angreifer*innen handelte es sich um Mitglieder der neonazistischen und länderübergreifend aktiven „Kameradschaft Aryans“. Diese sind bereits in der Vergangenheit durch ihre einheitliche Kleidung und aggressives Auftreten bei mehreren Demonstrationen und Kundgebungen der Neonazi-Szene aufgefallen. Auch die Gruppe „Division Braune Wölfe“, der einige Personen aus der Gruppe zugeordnet werden können, setzte sich aus extrem rechten, gewaltbereiten und langjährig aktiven Neonazis zusammen. In diesem Jahr nahmen Mitglieder der Gruppe, u.a. auch der Angeklagte im Halleschen Verfahren, an der 1. Mai Demonstration von „Die Rechte“ und NPD in Erfurt teil. Einige trugen „Aryans“-Sweatshirts mit der Aufschrift: „Ohne die Polizei wärt ihr alle tot“ – die Parole, die im Jahr zuvor auch in Halle/S. gerufen wurde.

„Mit einer derart unzureichenden Strafverfolgung werden neonazistische Gewalttäter geradezu ermutigt, weitere Straf- und Gewalttaten zu begehen“, erklärt die Sprecherin der Mobilen Opferberatung.

Für Rückfragen steht Ihnen die Mobile Opferberatung unter Tel. 0170 2918413 zur Verfügung.
Für das Verfahren zum Angriff am 1. Mai 2017 können Sie sich an die Nebenklagevertreter*innen Sebastian Scharmer und Henriette Scharnhorst unter Tel. 030/ 44 67 92 24 wenden.